Szerement Mineralölvertrieb & Transport GmbH
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59457 Werl
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Geschäftsführer: Frank Szerement
HR Arnsberg B 4542
Steuer-Nr. 5343/5845/0226
Ust.-Id.-Nr.: DE 264033038
Sitz der Gesellschaft in 59469 Ense
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Konzeption, Design
AXELBITTIS
KOMMUNIKATIONS
DESIGN
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Allgemeines:
Alle Angebote und Vereinbarungen liegen ausschließlich diesen Verkaufs- und Lieferbedingungen zugrunde. Abweichende Bedingungen werden für uns nur Insoweit verbindlich, als wir sie im Einzelfall schriftlich anerkennen. Mündliche, telefonische und fernschriftliche Vereinbarungen sind nur gültig, soweit wir sie schriftlich bestätigen. Technische Änderungen im Rahmen des Zumutbaren bleiben dem Verkäufer vorbehalten.
Die Firma Szerement Mineralölvertrieb & Transport GmbH wird vor Einrichtung eines kündbaren Kundenkontos bzw. vor Durchführung der Bestellung bei der SCHUFA Holding AG, Kormoranweg 5, 65201 Wiesbaden, eine Auskunft einholen. Im Falle nichtvertragsgemäßen Verhaltens (z. B. Forderungsbetrag nach Kündigung bei unbestrittener Forderung) übermittelt die Firma Szerement Mineralölvertrieb & Transport GmbH diese Informationen an die SCHUFA. Bis zur endgültigen Abwicklung der Geschäftsbeziehung, insbesondere aber für die Dauer einer Ratenzahlungsvereinbarung oder der Gewährung eines Verfügungsrahmens, kann die Firma Szerement Mineralölvertrieb & Transport GmbH hierüber ebenfalls Auskünfte erhalten. Vertragspartner der SCHUFA sind vor allem Kreditinstitute sowie Kreditkarten- und Leasinggesellschaften. Daneben erteilt die SCHUFA auch Auskünfte an Handels-, Telekommunikations- und sonstige Unternehmen, die Leistungen und Lieferungen gegen Kredit gewähren. Die vorgenannten Datenübermittlungen dürfen nach dem Bundesdatenschutzgesetz nur erfolgen, soweit dies nach der Abwägung aller betroffenen Interessen zulässig ist. Bei der Erteilung von Auskünften kann die SCHUFA ihren Vertragspartnern ergänzend einen aus ihrem Datenbestand errechneten Wahrscheinlichkeitswert zur Beurteilung des Kreditrisikos mitteilen (Score-Verfahren).
Preise und Zahlung:
Die Lieferungen werden zu den vereinbarten Preisen berechnet. Wir behalten uns jedoch das Recht vor, unsere Preise entsprechend zu ändern, wenn nach Abschluss des Vertrages Senkungen oder Erhöhungen von Kosten (Preise für Rohstoffe, geliefertes Material oder Fracht) oder Steuern (Umsatz- oder Mineralölsteuer) eintreten. Bei vom Käufer zu vertretenden Minderabnahmen behalten wir uns das Recht vor, eine Preisanpassung vorzunehmen.
Bei nicht fristgerechter Zahlung gelten die gesetzlichen Regelungen der §§ 284 ff. BGB.
Alle gewährten Vergünstigungen, Rabatte, Skonti, werden dann hinfällig.
Lieferung und Versand:
Wir sind zu Teillieferungen berechtigt. Die für die Preisberechnung maßgebende Maß- oder Gewichtsfeststellung erfolgt an den Lieferfahrzeugen.
Die Wahl des Versandweges und der Versandart erfolgt durch uns.
Widerruf:
Kein Widerrufsrecht beim Kauf von Heizöl
Beim Kauf von Heizöl besteht kein gesetzliches Widerrufsrecht. Da derartige Lieferungen von Schwankungen an Energie- bzw. Rohstoffmärkten abhängen ist § 312g Abs. 2 Nr. 8 BGB anzuwenden, wonach ein Widerrufsrecht für Verbraucher ausgeschlossen ist. Willenserklärungen, die auf den Abschluss
eines Kaufvertrags solcher Leistungen abzielen, sind somit nicht widerrufbar.
Lieferstörungen:
Höhere Gewalt, unverschuldete Betriebsstörungen, Streiks, Aussperrrungen, Lieferfristenüberschreitung von Vorlieferanten, Rohstoff- oder Energiemangel, Schwierigkeiten bei der Transportmittelbeschaffung und Verkehrsstörungen sowie staatliche Maßnahmen befreien für die Dauer der Störung und den Umfang ihrer Auswirkungen von der Verpflichtung der Leistung.
Wir sind berechtigt, innerhalb angemessener Frist die ausgefallenen Mengen nachzuliefern. Reichen in den vorgenannten Fällen die uns zur Verfügung stehenden Warenmengen nicht aus, so sind wir berechtigt, gleichmäßige Kürzungen bei allen Leistungsverpflichtungen vorzunehmen; darüber hinaus sind wir von Leistungsverpflichtungen befreit.
Aufrechnung:
Eine Aufrechnung mit Gegenforderungen ist ausgeschlossen, soweit diese nicht von uns anerkannt oder uns gegenüber gerichtlich rechtskräftig festgestellt sind.
Der Käufer ist nur dann berechtigt, von einem Zurückbehaltungsrecht geltend zu machen, wenn seine Gegenforderungen unbestritten, rechtskräftig festgestellt oder von uns anerkannt sind und auf demselben Vertragsverhältnis beruhen.
Eigentumsvorbehalt/Verlängerter Eigentumsvorbehalt
Der Eigentum an der gelieferten Ware geht erst mit völliger Bezahlung des Kaufpreises, einschließlich Umsatzsteuer auf den Käufer über.
Ist der Käufer im Zahlungsverzug, so gewährt der Käufer dem Verkäufer uneingeschränkten Zutritt auf sein Gelände und Zugang zum Warenlager (Tankraum)
Dem Verkäufer wird die Möglichkeit eingeräumt, seine Ware wieder zurückzunehmen, sofern keine Einigung über die Bezahlung der im Zahlungsverzug befindlichen Ware erzielt wird. Die Möglichkeit der Warenrücknahme wird auch bei Produktvermischung mit dem Restbestand nicht ausgesetzt. Eventuell daraus resultierender Schäden gehen nicht zu Lasten des Verkäufers.
Beanstandungen und Gewährleistungen:
Beanstandungen können nur berücksichtigt werden, wenn sie unverzüglich nach Erhalt der Ware vorgebracht werden und vom Verkäufer nachgeprüft werden können.
Wir leisten für Mängel der Lieferung zunächst nach unserer Wahl Gewähr.
Als Beschaffenheit der Ware gilt grundsätzlich nur die Produktbeschreibung der Herstellers. Garantien im Rechtssinne erhält der Kunde durch den Verkäufer nicht.
Für die Eignung der zu befüllenden Gebinde und Anlagen (z.B. Sauberkeit, Dichtigkeit, Füllmenge, usw.) ist der Käufer verantwortlich.
Die Kosten der Nachprüfungen trägt die unterlegene Partei.
Der Verkäufer übernimmt generell keine Produkthaftung, wenn der zu füllende Tank mit einer kathodischen Innenkorrosionsschutz Anlage ausgestattet ist.
Sammelbestellungen liefern wir ausschließlich im Rahmen der gesamtschuldnerischen Haftung !!
Zur Steigerung der Energieeffizienz verweisen wir nach EDL-Gesetzt auf die Seite:
www.Energieeffizienz-Online.info
„Steuerbegünstigtes Energieerzeugnis! Darf nicht als Kraftstoff verwendet werden, es sei denn, eine solche Verwendung ist nach dem Energiesteuergesetz oder der Energiesteuer-Durchführungsverordnung zulässig. Jede andere Verwendung als Kraftstoff hat steuer- und strafrechtliche Folgen! In Zweifelsfällen wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Hauptzollamt."